Islamische Normenlehre im Koran

Lernziele:

Innerhalb dieses Moduls sollen dem Studierenden die Methoden der islamischen Gelehrsamkeit, rechtsspezifische Normen und Gebote aus dem koranischen Text abzuleiten, dargestellt werden. So soll dem Studierenden selbst ein Einblick in die rechtlichen Vorschriften des Korans im Spezifischen, und den Umgang der islamischen Gelehrsamkeit mit diesem im Allgemeinen, verschafft werden.  

 

Themengebiete:
  • Sure 5, Vers 5: über von Schriftbesitzern geschlachtete Tiere

  • Sure 16, Vers 106: Zwang in Glaubensangelegenheiten

  • Sure 24, Verse 27-28: das Bitten um Erlaubens beim Betreten fremder Häuser; Vers 30: Verse zur Verhüllung der Frau

  • Sure 31, Verse 14-15: Gehorsam gegenüber den Eltern

  • Sure 33, Verse 4-5: Vorislamisches und islamisches Adoptionsrecht; Verse 50-52: den Propheten betreffende Gebote der Eheschließung

  • Sure 38, Verse 40-41: Position des Islams zu Rechtskniffen

  • Sure 49, Vers 6: das Prüfen von Informationen

  • Sure 58, Vers 1: die Scheidung durch den Ausspruch der sog. „Rückenformel“ (ẓihār)

  • Sure 56, Verse 75-76: das Anfassen eines Koranexemplars außerhalb des Zustandes der rituellen Reinheit

  • Sure 62, Vers 6: das Freitagsgebet