Familie in der islamischen Normenlehre

Lernziele:

Innerhalb dieses Moduls werden Fragen der islamischen Normenlehre bezüglich der Familie behandelt. Hierbei soll der Studierende mit klassischen, wie auch mit modernen diesbezüglichen Meinungen und Position seitens islamischer Gelehrsamkeit Vertraut gemacht werden. Auch zeitgenössische Fallbeispiele sollen hierbei behandelt und beurteilt werden. Der Studierende soll hierbei für die speziellen Umstände, innerhalb derer sich Muslime in Europa befinden, und die sich hieraus ergebenden unterschiedlichen Betrachtung der Angelegenheiten des Familienrechts, sensibilisiert werden. Auch soll die islamspezifische Betrachtung der Institution der Familie und die diesbezüglichen Zielsetzungen des Islams betont und berücksichtigt werden.  

 

Themengebiete:
  • Die Heirat; die Verlobung und ihre Bedingungen; Bestandteile und Bedingungen des Ehevertrages; ungültige und verwehrte Eheformen

  • Gewohnheitsrechtliche vertragliche Übereinstimmungen außerhalb rechtlicher Institutionen

  • Das Stillen; entsprechende Gebote und Möglichkeiten; Rechte der Ehepartner

  • Die Scheidung; die islamrechtlichen Formen der Scheidung (bāʾin, riǧʿī, bidʿī, sunnī, ḫulʿ…); Bestandteile einer rechtswirksamen Scheidung; Rücknahme der Scheidung; Durchführung der Scheidung eines Muslims durch einen nichtmuslimischen Richter; Gebote, die eine geschiedene Frau betreffen (Wartefrist [ʿidda])

  • Die Scheidung durch ein Gelübde (īlāʾ), durch den Ausspruch der sog. „Rückenformel“ (ẓihār) und den sog. „Verfluchungsschwur“ (liʿān)