Islamische Rechtstheorien

Lernziele:

Das Modul befasst sich mit der Definition des Begriffes der Rechtstheorien und die Bildung dieser durch die islamische Gelehrsamkeit. Des Weiteren soll dargestellt sein, dass ein Großteil des islamischen Normenkorpus Teile in sich vollständiger Rechtstheorien sind, was ein besonderes Merkmal des islamischen Rechts ist und auch teilweise auf die vorherrschenden Systeme positiven Rechts Einfluss ausübte. Des Weiteren soll dem Studierenden ermöglicht werden anhand des Moduls ein Gespür für Zusammenhänge untergeordneter Rechtsnormen und ihrer übergeordneten universalen Prinzipien entwickeln.

Themengebiete:
  • Hinführung: Definition; Entstehungsgeschichte; Differenzierung zwischen Rechtstheorien, Grundprinzipien islamischer Jurisprudenz und den Zielsetzungen der islamischen Gesetzgebung

  • (An-)Rechtstheorie (naẓarīyat al- ḥaqq)

  • Vertragstheorie (naẓarīyat al-ʿaqd)

  • Vermögenstheorie (naẓarīyat al-māl)

  • Spekulationstheorie (naẓarīyat alġarar)

  • Theorie der willkürlichen Rechtsanwendung (naẓarīyat atta ʿassuf fī –stiʿmāl al-ḥaqq)

Theorie der islamrechtlichen Notwendigkeit (naẓarīyat aḍ-ḍarūra aš-šarʿīya)