Prinzipien der islamischen Rechtstheorien 2

Lernziele:

Die ausgewählten Lehrinhalte sollen die verschiedenen Ableitungsmethoden, anhand derer die islamischen Gelehrten ausgehend vom Koran und der prophetischen Überlieferung islamrechtliche Urteile fällten, darstellen. Ebenso sollen jene Methoden bzw. Quellen dargestellt sein, die seitens islamischer Gelehrsamkeit als relevante und legitime Instrumente beim Ableitungsverfahren islamrechtlicher Urteile berücksichtigt wurden. Anhand dieser Ausführungen sollen auch die Gründe für teils abweichende Meinungen bezüglich islamrechtlicher Urteile innerhalb islamischer Gelehrsamkeit erläutert werden und auf welche Weise im Falle einer uneindeutigen Quellenlage mit islamrechtlichen Sachverhalten umzugehen ist. 
Hierbei soll sich der Studierenden eine wissenschaftliche Grundlage im Themengebiet der Ableitung islamrechtlicher Urteile erarbeiten, durch die er in der Lage ist, neu auftretende Sachverhalte – im entsprechenden Rahmen und Umfang – im Lichte und mit Hilfe der erlernten Methoden zu beurteilen. Hiermit soll der Studierende auf praktischem Wege auf die Beurteilung und Meinungsfindung zu Umständen der Lebensrealität in Europa hingeführt werden, wie der Studierende auch dazu befähigt werden soll, bereits vorhandene Urteile und Ansichten der islamischen Tradition kritisch zu hinterfragen und sie in Hinblick auf ihre Praktikabilität in den hiesigen Umständen zu überprüfen
 

Themengebiete:

  • Die zu beurteilenden Objekte (almaḥkūm fīhi)
  • Das rechtswirksam handelnde Subjekt (mukallaf);
    • die Mündigkeit (ahlīya);
    • gegebene und selbstverursachte Gründe der Unmündigkeit (ʿawāriḍ al-ahlīya alkawnīya wa-l-muktasaba)
  • Rechtsquellen und – methoden: ihre Gewichtung und Kategorien
  • Die erste Rechtsquelle: der Koran;
    • Besonderheiten des Korans als Rechtsquelle;
    • Arten der Rechtsnormen;
    • Verdeutlicht von Rechtsnormen durch den Koran;
    • über den Umgang mit Rechtsnormen bei ausstehender Verdeutlichung relevanter Kenntnisse ihrer Beschaffenheit;
    • semantische Ableitungsmethoden der Rechtsnormen aus Koranversen
  • Die Kategorien der Urteile;  
  • Die Kategorien des handlungsspezifischen Urteils (al-ḥukm at-taklīfī):
    • das Obligatorische (wāǧib),
    • das Empfohlene (mandūb),
    • das Verwehrte (ḥarām),
    • das Verpönte (makrūh),
    • das Erlaubte (ḥalāl)