Regeln der islamischen Normenlehre

Lernziele:

Anhand dieses Moduls soll den Studierenden ermöglicht werden, ein tieferes und weiteres Verständnis der Details und der Zielsetzungen des islamischen Normenkorpus zu erlangen, indem ihnen ermöglicht wird, die Partikularia des islamischen Rechts auf ihre entsprechend  zugrundeliegenden Grundprinzipien zurückzuführen und innerhalb dieser – und nicht etwa isoliert – zu betrachten. Auf diese Weise sollen dem Studierenden die Gedankenstrukturen der islamisch-rechtsmethodologischen Gelehrsamkeit durch das Verständnis dieser übergeordneten Grundprinzipien, welche letztendlich die  partikularen Normen und Gebote bestimmen, verständlich gemacht werden.

 

Themengebiete:
  • Einführung in die übergeordneten Grundprinzipien der Rechtsmethodologie und ihren Stellenwert innerhalb der islamischen Jurisprudenz; Definition der Grundprinzipien islamischer Jurisprudenz

  • Differenzierung der Grundprinzipien islamischer Jurisprudenz und der Rechtstheorien

  • Differenzierung der Grundprinzipien islamischer Jurisprudenz und der Rechtsmethodologie

  • Geschichte der Grundprinzipien islamischer Jurisprudenz

  • Quellen der Grundprinzipien islamischer Jurisprudenz

  • Ausgewählte Grundprinzipien des islamischen Rechts:

  • Erstes Grundprinzip: «Eine jede Sache wird entsprechend dem ihr zugrunde liegenden Ziel betrachtet (al-ʾumūr bimaqāṣidihā»

  • Zweites Grundprinzip und seine rechtsspezifischen Konsequenzen: «Eine sichere Erkenntnis wird nicht zugunsten einer Präsumtion revidiert (al-yaqīn lā yazūlu bi-š-šakk)»

  • Drittes Grundprinzip und seine rechtsspezifischen Konsequenzen: «Es gilt sich wieder selbst, noch anderen zu Schaden. (lā ḍarara wa-lā ḍirāra)»

  • Viertes Grundprinzip und seine rechtsspezifischen Konsequenzen: «Eine auftretende Mühsal erfordert erleichternde Maßnahmen (al-mašaqqa taǧlibu t-taysīr)»

  • Fünftes Grundprinzip und seine rechtsspezifischen Konsequenzen: «Die vorherrschende Gewohnheit wird als Schiedsrichter angesehen (al-ʿāda muḥakkama)»